GEWERBLICHES MIETRECHT
Das Mietrecht gehört zu den Rechtsgebieten, von denen Bürger, Unternehmen und die öffentliche Hand gleichermaßen betroffen sind. Seit langem ist ein anwaltlicher Schwerpunkt von BDKD die Beratung und Vertretung vor allem im gewerblichen Mietrecht.
Hierzu gehören sowohl das Entwerfen und Aushandeln von Mietverträgen als auch die Beratung im Einzelfall, wenn es z.B. darum geht, Zahlungsansprüche oder kündigungsbedingte Räumungsansprüche durchzusetzen oder abzuwehren.
Das gewerbliche Mietrecht umfasst nicht nur das Gewerbe- oder Geschäftsraumrecht, sondern betrifft auch sonstige Mietverhältnisse, wie z.B. die Miete von Fahrzeugen oder technischen Anlagen. Zudem ist BDKD auch im Bereich des gewerblichen Pacht- und Leasingrechts tätig.