BDKD Rechtsanwälte Kunze Dietrich Duhme Partnersch. mbB
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GE­WERB­LICH­ES MIETRECHT

Das Mietrecht gehört zu den Rechtsgebieten, von de­nen Bürger, Unternehmen und die öffentliche Hand gleichermaßen betroffen sind. Seit langem ist ein an­walt­lich­er Schwerpunkt von BDKD die Beratung und Vertretung vor allem im gewerblichen Mietrecht.

Hier­zu gehören sowohl das Entwerfen und Aushandeln von Mietverträgen als auch die Beratung im Einzelfall, wenn es z.B. darum geht, Zahlungsansprüche oder kündigungsbedingte Räumungsansprüche durch­zu­setz­en oder abzuwehren.


Das gewerbliche Mietrecht umfasst nicht nur das Gewerbe- oder Geschäftsraumrecht, sondern betrifft auch sonstige Mietverhältnisse, wie z.B. die Miete von Fahrzeugen oder technischen Anlagen. Zudem ist BDKD auch im Bereich des gewerblichen Pacht- und Leasingrechts tätig.