VERGABERECHT
Das Vergaberecht, d.h. das Recht der öffentlichen Auftragsvergabe, hat stark an Bedeutung gewonnen. Es umfasst die Gesamtheit der stark formalisierten Regeln und Vorschriften, die dem Staat, seinen Behörden und Institutionen eine bestimmte Vorgehensweise bei der Inanspruchnahme von Leistungen oder beim Kauf von Gütern am Markt vorschreiben. Dieses in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in erheblichem Maße durch europäische Vergaberichtlinien geprägte Rechtsgebiet wird in Deutschland vor allem im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und in der Vergabeverordnung (VgV) geregelt, ergänzt durch die Vergabe- und Vertragsordnungen und Landesvergabegesetze.
Im Vergaberecht wird BDKD sowohl auf der Seite der Vergabestellen als auch auf der Seite der Bieter tätig. Dabei berät die Kanzlei öffentliche Auftraggeber bei der Vorbereitung der Ausschreibung und der Durchführung des Vergabeverfahrens. Bieter werden im Hinblick auf ihre Teilnahme am Vergabeverfahren beraten, erforderlichenfalls überprüft BDKD deren Rechtsschutzmöglichkeiten. Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer oder dem Vergabesenat übernimmt die Kanzlei die Vertretung der Mandanten. Zudem unterstützt die Kanzlei Vertragsverhandlungen und erstellt Rechtsgutachten zu vergaberechtlichen Fragestellungen.